Ratgeber: Wissenswertes zur ABE, TÜV Änderungs- und Einzelabnahme

ABE und TÜV
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    Wohnwagen mit NotizRatgeber:
    Wissenswertes zur ABE, TÜV Änderungs- und Einzelabnahme

    Du hast im Wohnmobil & Wohnwagen Zubehör ein oder mehrere neue Teile gefunden, die perfekt in dein Fahrzeug passen? Mit der passenden Ausstattung kannst du dein Fahrzeug nach deinen Wünschen und Bedürfnissen gestalten. Greifst du bei deinem Umbau ins Fahrwerk oder in sicherheitsrelevante Teile ein, müssen die passenden Gutachten vorliegen.

    Werden die gesetzlichen Auflagen nicht erfüllt, kann die Betriebserlaubnis deines Fahrzeugs erlöschen. Damit du sorgenfrei in den Urlaub fahren kannst, solltest du dich vorab über das Einbauzubehör, Vorgaben und vorhandene Dokumente informieren. Es ist immer sinnvoll und in vielen Fällen auch nötig, den Umbauwunsch samt den gewünschten Teilen vorab einer amtlich anerkannten Prüfstelle wie TÜV, DEKRA, KÜS oder GTÜ vorzustellen.

    1. Welche Dokumente sind bei einem Fahrzeugteil dabei?

    Je nach Fahrzeugteil können im Lieferumfang die folgenden Dokumente und Gutachten enthalten sein:

    • Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE)
    • Teilegutachten (TGA)
    • Prüfbericht
    • EG-Genehmigung oder ECE-Genehmigung

    In den Unterlagen können neben Hinweisen zum Einbau auch Beschränkungen und Auflagen festgehalten sein. Darin kann beispielsweise genau vorgeschrieben werden, in welchen Fahrzeugtyp eingebaut werden darf und ob eine Änderungsabnahme nötig ist. Entdecke, was die einzelnen Dokumente auf sich haben und wann dein Fahrzeug wirklich eine Änderungs- oder Einzelabnahme nach § 19 benötigt.

    2. Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

    Die Abkürzung ABE ist etwas irreführend, da sie sowohl für die allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrzeugs steht aber auch für die allgemeine Betriebserlaubnis einzelner Fahrzeugteile.

    2.1. Die ABE für Fahrzeugteile

    Wichtig für den Aus- und Umbau eines Fahrzeugs bzw. seiner Elemente ist die ABE für Fahrzeugteile. Sie wird national für ein Fahrzeugteil ausgestellt und in der Regel direkt mitgeliefert. Darunter fallen beispielsweise neue Felgen, Drehkonsolen für Fahrerhaussitze oder Fahrwerksteile. Die Fahrzeugteile ABE enthält Informationen, für welches Fahrzeugmodell, zu welchem Zweck und mit welchen Einschränkungen das Zubehör verbaut werden darf. Damit die ABE ihre Gültigkeit behält, müssen alle Anweisungen zum richtigen Einbau und die zusätzlichen Informationen beachtet werden. Nach dem Umbau muss bei vorhandener ABE in der Regel keine Änderungsabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erfolgen.

    Der Vorteil der ABE: Der Umbau muss nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Die ABE muss allerdings immer im Fahrzeug mitgeführt werden.

    2.2. Die ABE für Fahrzeuge

    Hersteller können für serienmäßig hergestellte Fahrzeuge eine ABE beantragen. Wird sie erteilt, erlangt der genehmigte Fahrzeugtyp die Betriebserlaubnis und kann unkompliziert für öffentliche Straßen zugelassen werden. Die ABE findest du im Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II) und lautet beispielsweise „ABE 9637/4“ oder „e1*2001/116*0420*“. Diese Betriebserlaubnis bleibt grundsätzlich so lange gültig, bis das Fahrzeug endgültig außer Betrieb gesetzt wird.

    2.3. Wann erlischt die ABE?

    Die ABE und damit die Zulassung deines Fahrzeugs kann durch die folgenden Umstände vorab erlöschen:

    • Wenn durch den Fahrzeugzustand andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.
    • Wenn sich das Abgas- oder Geräuschverhalten merklich verschlechtert.
    • Bei ungenehmigten Ein- und Anbauten, sowie ungenehmigten Ab- oder Ausbau von Teilen.
    • Bei Änderungen am Fahrzeug, die den Typ verändern (z.B. der Umbau von PKW zum Wohnmobil).
    • Wenn die ABE der verwendeten Bauteile nicht vor liegt.
    • Bei Teilen, die nicht bei der Prüfstelle abgenommen wurden, obwohl sie laut des Zertifikats eine Änderungsabnahme verlangen.
    • Wenn Teile miteinander kombiniert werden, die nicht zusammen verbaut werden dürfen.

    3. Das Teilegutachten (TGA)

    Das Teilegutachten ist das nationale Prüfzeugnis für technische Änderungen und stellt eine besondere Variante des Prüfzeugnisses dar. Es ist mit der Verpflichtung verbunden, unverzüglich nach dem Einbau eine Änderungsabnahme durchführen zu lassen. Dort wird festgestellt, ob das Zubehör ordnungsgemäß verbaut und alle Auflagen erfüllt wurden.

    Das heißt für dich: Mit dem Teileguthaben musst du mit deinem Fahrzeug immer zu einer Änderungsabnahme.

    Solltest du Schwierigkeiten haben, das Teilegutachten zu interpretieren, hilft dir deine lokale Prüfstelle gerne weiter.

    4. Der Prüfbericht

    Die Prüfberichte sind die Vorläufer eines Teilegutachtens und mit Vorsicht zu genießen. Sie haben im Gegensatz zu einem Materialgutachten immer einen Bezug zum Fahrzeugtyp. Oftmals liefern sie sogar zusätzliche Informationen, die bei der Genehmigung des Anbaus sehr wichtig und hilfreich sein können. Sie sind jedoch keine Garantie für eine Genehmigung des angebauten Fahrzeugteils.

    Das bedeutet: Ist „nur“ ein Prüfbericht vorhanden, zieht das stets eine Einzelabnahme nach sich.

    5. Die internationalen und nationalen Genehmigungszeichen

    Bestimmte Fahrzeugteile müssen in einer amtlich genehmigten Ausführung im Fahrzeug vorhanden sein. Dazu gehören unter anderem Reifen, Scheiben, Beleuchtungseinrichtungen, Verbindungseinrichtungen und Gurte. Die Genehmigungszeichen dokumentieren, dass die Teile den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Zubehör mit nationalen Genehmigungszeichen entspricht den Bestimmungen im jeweiligen Land. Das Zubehör mit den grenzüberschreitenden E-Prüfzeichen darf in jedem EU-Land eingebaut und verwendet werden.

    Das bedeutet: Die betreffenden Teile sind in den meisten Fällen dementsprechend gekennzeichnet und dürfen eintragungsfrei verwendet werden.

    5.1. Die internationalen E-Prüfzeichen

    Bei EG- und ECE-Genehmigungen (oder E-Prüfzeichen) handelt es sich um internationale und grenzüberschreitende Bauartgenehmigungen, die aussagen, dass nach europäischen Standards produziert wurde. Die sogenannten E-Prüfzeichen sind häufig direkt auf dem jeweiligen Fahrzeugteil zu finden. Die dahinter befindliche Ziffer steht für das EU-Land, in dem das Teil zugelassen wurde. Im Falle von Deutschland ist das die 1, für Frankreich die 2 usw.

    E1-Prüfzeichen

    Die ECE-Homologation (ECE-Regelung)

    Die ECE-Homologation nach der ECE-Regelung kannst du gut durch das große „E“ erkennen. Diese Prüfziffer steht für die grenzüberschreitende Zulassung des jeweiligen Fahrzeugs oder Fahrzeugteils in der gesamten Europäischen Union.

    e1-Prüfzeichen

    EG-Typengenehmigung (EWG-Richtlinie)

    Mit dem kleinen „e“ wird die EG-Typgenehmigung nach EWG-Richtlinie gekennzeichnet. Sie zeigt dir, dass die Geräte oder Fahrzeuge in Übereinstimmung mit den in der EU bestehenden technischen Anforderungen hergestellt wurden.

    5.2. Das nationale ABG-Prüfzeichen

    ABG-Prüfzeichen

    Auf nationaler Ebene sorgen die Vorschriften für bauartgenehmigungspflichtige Fahrzeugteile für die vorgegeben Standards. In Deutschland zugelassene Teile werden mit dem ABG-Prüfzeichen gekennzeichnet, du erkennst es durch die Wellenlinie, einem Buchstaben und eine Reihe an Ziffern.

    6. TÜV Abnahme nach Umbau gemäß § 19 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

    Nach §19 StVZO müssen Fahrzeuge zur Änderungs- oder Einzelabnahme bei den amtlichen Prüforganisationen wie TÜV, DEKRA, KÜS oder GTÜ vorgefahren werden.

    Hier findest du die einzelnen Arbeitsschritte für die Änderungs- und Einzelabnahmen nach §19 StVZO:

    Schaubild zur TÜV-Abnahme nach Umbaumaßnahmen

    6.1. Änderungsabnahme - Eintragung gemäß §19.3

    Bei einer Änderungsabnahme gemäß § 19.3 wird überprüft, ob der Einbau des Bauteils bzw. der Umbau ordnungsgemäß erfolgt ist. Je nach Bauteil kann eine Begutachtung notwendig sein. Artikel mit einem Teilegutachten müssen grundsätzlich vorgeführt werden. Auch die Anweisungen in einer Fahrzeugteile-ABE können im Einzelfall eine Änderungsabnahme nach sich ziehen.

    Damit die Änderungsabnahme reibungslos verläuft, solltest du zunächst überprüfen, ob du die entsprechenden Dokumente vorliegen hast. Sind sie vorhanden, kann es losgehen. Dabei überprüft der Sachverständige, ob alle Teile ordnungsgemäß verbaut und alle Auflagen erfüllt wurden. Fehlt die Genehmigung für ein Nachrüstteil, benötigst du ein zusätzliches Gutachten, das dich zum Beantragen einer Einzelbetriebserlaubnis befähigt.

    Du bist dir unsicher? Dann frage am besten vor dem Umbau bei einem Sachverständigen deiner lokalen Prüfstelle nach, auf was du achten musst.

    6.2. Einzelabnahme - Eintragung gemäß §19.2

    Ein Gutachten gemäß § 19.2 der STVO, die sogenannte Einzelbetriebserlaubnis benötigst du, wenn bei deinem Fahrzeug einer der folgenden Fälle zutrifft:

    • Es wurden bauliche Veränderungen vorgenommen, ohne dass entsprechende Genehmigungen der Fahrzeugteile vorliegen.
    • Das Fahrzeug wurde aus dem Ausland importiert und verfügt nicht über eine EG-Typgenehmigung.
    • Es ist für besondere Einsatzzwecke gedacht und wurde individuell umgebaut.
    • Es war bereits sieben Jahre lang außer Betrieb (und es liegen keine Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung oder EBE vor).

    Für die Einzelabnahme benötigst du deinen Fahrzeugschein und alle Dokumente, die du zu den nachgerüsteten Teilen hast. Dazu zählen die erwähnten Prüfberichte, technischen Berichte, Laborberichte, Festigkeitsgutachten oder Vergleichsgutachten. Die Durchführung einer Einzelabnahme ist sehr umfangreich und nimmt deutlich mehr Zeit in Anspruch als eine einfache Änderungsabnahme.

    7. Wege zur erfolgreichen TÜV-Abnahme

    Der Einbau und die TÜV Änderungsabnahme der jeweiligen Fahrzeugteile gehen in den meisten Fällen reibungslos vonstatten. Bei Produkten ohne Genehmigungszeichen oder ABE solltest du dir sehr sicher sein, dass die Eintragung über eine TÜV Einzelabnahme problemlos vonstatten geht. Es ist immer besser, wenn du deinen Umbauplan vorab mit deinem zuständigen Sachverständigen bei TÜV, DEKRA, KÜS oder GTÜ abstimmst. Die Kollegen blicken meist auf eine Menge Erfahrung zurück und können mit dem ein oder anderen Tipp aufwarten.

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